Datenschutzerklärung Videoüberwachung

Diese Datenschutzerklärung erläutert, wie ich, Daniel Mösching, auf meinem Grundstück Videoüberwachung einsetze.


1.    ANWENDUNG DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Der Verantwortliche gemäss Ziffer 2 behält sich vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuelle Version wird auf dieser Webseite veröffentlicht und gilt ab dem Veröffentlichungsdatum. Bitte prüfen Sie diese Erklärung deshalb regelmässig.

2.    VERANTWORTLICHER FÜR DIE DATENVERARBEITUNG

Verantwortlich für die in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Datenverarbeitungen ist:

Daniel Mösching
Alpenweg 11
CH-3661 Uetendorf
[email protected]

3.    ZWECK UND RECHTSGUNDLAGE DER VIDEOÜBERWACHUNG

Die Videoüberwachung erfolgt ausschliesslich auf meinem Privatgrundstück (Grundbuch Nr. 1830, Gemeinde Uetendorf). Zum Grundstück gehört auch eine sich in meinem Eigentum befindliche private Zufahrtsstrasse, welche nicht öffentlich gewidmet ist, jedoch von Dritten benutzt werden kann.

Die Videoüberwachung dient folgenden Zwecken:

  • Schutz von Personen und Eigentum
  • Vorbeugung und Aufklärung von Einbrüchen, Diebstählen und anderen Straftaten
  • Wahrnehmung und Durchsetzung meines Hausrechts

Die Datenbearbeitung erfolgt gestützt auf mein überwiegendes privates Interesse gemäss Art. 31 Abs. 1 DSG.
Die Überwachung beschränkt sich auf das zur Erreichung dieser Zwecke notwendige Mass.

Auf die Videoüberwachung wird vor Betreten des Grundstücks durch gut sichtbare Hinweisschilder aufmerksam gemacht.

Es erfolgt keine Tonaufzeichnung.

4.    ZUGRIFF AUF DIE VIDEOAUFZEICHNUNGEN

Zugriff auf die Videoaufzeichnungen haben ausschliesslich der Verantwortliche sowie von ihm ausdrücklich autorisierte Personen.

5.    WEITERGABE DER AUFZEICHNUNGEN

Ich verkaufe kein Videomaterial.

Die Aufzeichnungen können jedoch an folgende Kategorien von Empfängern weitergegeben werden:

  • Strafverfolgungsbehörden, Feuerwehr oder Rettungsdienste bei einem konkreten Verdacht auf eine Straftat oder zur Gefahrenabwehr
  • Behörden oder andere staatliche Stellen, sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht
  • Dritte bei einem begründeten Verdacht auf eine Straftat oder bei einem anderen überwiegenden schutzwürdigen Interesse


6.    SPEICHERDAUER UND LÖSCHUNG

Die Videoaufzeichnungen werden grundsätzlich für maximal 14 Tage gespeichert und danach automatisch gelöscht.
Eine längere Aufbewahrung erfolgt nur, wenn und solange die Aufnahmen für ein laufendes Verfahren oder zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche erforderlich sind.

7.    RECHTE BETROFFENER PERSONEN

Betroffene Personen haben im Rahmen des anwendbaren Datenschutzrechts das Recht auf Auskunft über sie betreffende Videoaufnahmen sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Bearbeitung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder überwiegenden Interessen entgegenstehen.

Entsprechende Anfragen können an die unter Ziffer 2 genannte Kontaktadresse gerichtet werden.


8.    DATENSICHERHEIT

Ich treffe angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Videoaufzeichnungen vor Verlust, unberechtigtem Zugriff oder Missbrauch zu schützen.

Daniel Mösching, Januar 2026